Klausurfundstücke

Disclaimer: 1.) Das waren alles Nichtjuristen! 2.) Ich bin schuld, ich war ihr Lehrer!

“Wenn die Maßnahme zur Rechtsfolge die Norm übersteigt”

(Definition des Begriffs “Ermessensüberschreitung”)

“Mit der Maßnahme des Staates ist die Klärung eröffnet, die fortlaufend differenziert untersucht werden soll”

(Der Schutzbereich ist eröffnet)

“Gesetze können nicht rückwirkend gelten, denn wie soll jemand, der z.B. mit einem Hund spazieren geht, wissen, dass er es nicht darf, wenn es dazu kein Gesetz gibt”

(Zur Zulässigkeit der Rückwirkung von Gesetzen)

“…wobei mir im Nachhinein bei genauer Betrachtung des Falles auffällt, dass E. ein argentinischer Staatsbürger ist und kein Deutscher, da aber in Art. 12 Abs. 1 GG steht “Alle Deutschen”, könnte es sein, dass es auf ihn nicht zutrifft und das Gesetz seine Rechte nicht verletzt. Zur genaueren Betrachtung müsste man die Regelungen für Ausländer kennen.”

(Zum persönlichen Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG)

“Deswegen können Fakten wahr sein, aber auch falsch. Was überwiegt, weiß keiner.”

(Bei der Prüfung der Geeignetheit einer Maßnahme)

3 Responses to “Klausurfundstücke”

  1. Froschkönigin Says:

    Ich würd mir nen anderen job suchen. Umgehend.

  2. Franco Says:

    Wer den Schutzbereich einer Norm dem Ermessen preisgibt dokumentiert, dass der Besuch der Vorlesung ungeeignet war, persönlichen Schutz vor dem Nichtbestehen der Klausur zu erlangen. Die Unfähigkeit des Studenten zeigt sich dabei nicht erst am Tag des Schreibens der Klausur, sondern wirkt auf die Dauer der bisher besuchten Vorlesungen zurück.

  3. BERNIE.1 Says:

    Klausurfundstücke (2)

    Disclaimer: 1.) Das waren alles Nichtjuristen! 2.) Ich bin schuld, ich war ihr Lehrer!
    “Ermessen ist der Spielraum, in dem die verwaltungsausführende Behörde überlegen kann, welche Rechtsfolge sich in der Norm befindet”
    (Definition des B…

Leave a Reply