In Brandenburg ist das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen seit Jahresanfang verboten. Das betrifft auch meinen Arbeitgeber, die BTU Cottbus. Und schon seit September 2007 darf in der Bahn nicht mehr geraucht werden.
Ergebnis 1: Alle rauchenden BTU-Mitarbeiter, die früher brav ihre kleinen Büros eingenebelt haben, stehen jetzt in den geöffneten Eingangstüren und qualmen die Treppenhäuser voll – man will ja nicht so richtig raus bei dem Regen. Ergebnis 2: Wenn ich in der Bahn einen Sitzplatz reserviere, befindet er sich garantiert – darauf lässt sich wetten – in einem ehemaligen Raucherabteil, wo ich mich von den gewaltigen Geruchsspeicherkapazitäten organisationsprivatisierter Polstermöbel überzeugen kann. Fazit: Seit den neuen Regeln bekomme ich im öffentlichen Raum mehr Zigarettengeruch ab als in den Jahren davor.
Geeignetheit der Maßnahme?
Bonusfrage: Seit wann bin ich eigentlich so pingelig?
21. April 2008 at 21:33 |
“organisationsprivatisierter Polstermöbel”
Sehr schön! Was für ein Nerd ist man eigentlich, wenn man sich wie ich darüber kaputt lacht?
21. April 2008 at 22:45 |
Hehe, ein Juranerd womöglich? Die Domain wäre übrigens noch frei!
23. April 2008 at 17:07 |
Dafür gibts das bei Blogspot aber schon, so dass Verwechslungsgefahr gegeben sein könnte.
Meine Frage war übrigens weniger qualitativ als quantitativ gemeint
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