Hässliche Juristensprache (1)

7. October 2009

Aus|fluss, der, -es, -flüs|se: Ein Sachverhalt, Zustand oder Umstand, der sich aus einem anderen Sachverhalt, Zustand oder Umstand ergibt. Wird gerne verwendet, wenn das Wort “Ausdruck” nicht saftig genug erscheint oder wenn dem Verfasser nicht einfällt, wie man es deutlicher sagen kann.

Beim Lektorieren einer hochschulrechtlichen Publikation fand ich binnen weniger Seiten folgende Anwendungsbeispiele:

“So ist etwa die Vereinbarung beamtenrechtlicher Versorgungsgrundsätze als Ausfluss der Vertragsfreiheit möglich.”

“Versorgungsrechtliche Ansprüche des Beamten ergeben sich als Ausfluss des im Beamtenverhältnis geltenden Alimentationsprinzips.”

“Waldeyer sieht demgegenüber das Zustimmungserfordernis bei allen Hochschullehrern als gegeben an, und zwar als Ausfluss der Wissenschaftsfreiheit.”

“Der Hochschullehrer ist als Ausfluss der Wissenschaftsfreiheit grundsätzlich berechtigt, auch außerhalb des Aufgabengebiets, das ihm zugewiesen ist, zu lehren und zu forschen.”