iTunes-Stöckchen

31. March 2008

Diesem Stöckchen von Thomas kann ich nicht widerstehen:

Starte dein iTunes, was sagt die Statistik:

2.943 Titel
8 Tage
14,45 GB

Kürzester und längster Track (ohne “Intros”):

– “I Saw Drones”, Boards Of Canada (0:27 Min.)
– “Atom Heart Mother”, Pink Floyd (23:44 Min.)

Kürzester Track, einschließlich Intros: “Hey Achilles”, Saalschutz (0:06 Min.)

Erster und letzter Track (Titelname):

– “A-Way”, Beatsteaks
– “’94 (novanta quattro)”, Sportfreunde Stiller

Erster und letzter Interpret:

– A (“Nothing”)
– 65daysofstatic (“The Destruction of Small Ideas”)

Erstes und letztes Album (Titel):

– “Acidoacida” (Prozac+)
– “61” (Belasco)

Von Prozac+ habe ich nur den Track “Acida”. Mein erstes komplettes Album ist “Aerial View” von Blackmail.

Die fünf meistgespielten Tracks:

Ich höre Musik nie mit iTunes, sondern mit meinem MP3-Player. Den schließe ich auch an meine Anlage an. Die Statistik seit dem letzten Rockbox-Update vor ca. zwei Wochen:

– “Lucy”, Tent (7 x) (MTV-Video)
– “She’s Got Standards”, The Rifles (7 x) (YouTube)
– “Start A War”, The National (7 x)
– “Super Soaked”, Be Your Own Pet (7 x)
– “Fake Empire”, The National (6 x)

Fünf Songs im PartyNormalshuffle:

– “Cheerio”, Jethro Tull
– “The Bleeding Heart Show”, The New Pornographers
– “I’m Bound For The Promised Land”, Johnny Cash
– “Love Religion”, U96
– “In The Annexe”, Boards Of Canada

Suche nach folgenden Begriffen – wieviele Songs tauchen als Ergebnis auf?

Sex: 6
Death: 18
Love: 79
You: 299
Home: 25
Boy: 55
Girl: 59

Ich lasse das Stöckchen hier liegen, für jeden, der will!


Abwesenheitsnotiz

20. March 2008

Hier ist Pause bis zum 31. März. Erst geht’s in den Westen, dann nach Dänemark, gemeinsam mit der Scheil, ihrem Gigolo und dem Rest einer fröhlichen Festgemeinde. Ich wünsche allseits frohe Ostern!

Video: Marillion – Easter (Direktlink)


Frohe Ostern!

20. March 2008

– “Und was hast du so während deines Studiums gemacht?”

– “Reichsflugscheiben-Jünger veralbert.”

4krawink.jpg


Songs in der Endlosschleife (6)

17. March 2008

Aus der Reihe “Songs, die ich mir mindestens zehnmal direkt hintereinander angehört habe”:

Zoot Woman – Grey Day
(YouTube-Video)

(2003)

Alle Teile der Serie in diesem Blog


Schmerzhafte Dissertations-Erkenntnis

15. March 2008

Vier Seiten Blödsinn sind vier Seiten Blödsinn, egal wieviel Arbeit das war. Da hilft nur Gnadenlosigkeit: Raus damit, von vorne anfangen.

Grr.


BVerfG: Strafbewehrtes Inzestverbot verfassungsgemäß

13. March 2008

Die “Blutschande” bleibt in Deutschland strafbar. Das Bundesverfassungsgericht hat die Strafvorschrift des § 173 StGB heute für verfassungsgemäß erklärt (2 BvR 392/07). Grund für die Entscheidung war eine Verfassungsbeschwerde: Der Beschwerdeführer lebt mit seiner Schwester in einer Beziehung und hat mit ihr mehrere Kinder. Wegen Inzests und – in einem Fall – wegen Körperverletzung, begangen an seiner Schwester, war er zu mehreren Haftstrafen verurteilt worden. Nun muss er ins Gefängnis.

Die Strafbarkeit eines Beischlafs zwischen Verwandten greife zwar in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen ein, so das BVerfG. Sie verstoße aber nicht gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, wonach staatliche Maßnahmen einen legitimen Zweck verfolgen und außerdem geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen.

Legitimer Zweck

Die Norm, so das BVerfG, verfolge Zwecke, “die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit die Einschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts legitimieren” (Abs. 41), namentlich den Schutz von Ehe und Familie (Abs. 42ff.), die sexuelle Selbstbestimmung (Abs. 47ff.) und “eugenische Gesichtspunkte” (Abs. 49). Etwas nebulös bringt das BVerfG diese Zwecke mit der “Tradition des Inzestverbots” in Zusammenhang:

“[D]ie angegriffene Strafnorm [rechtfertigt sich] in der Zusammenfassung nachvollziehbarer Strafzwecke vor dem Hintergrund einer kulturhistorisch begründeten, nach wie vor wirkkräftigen gesellschaftlichen Überzeugung von der Strafwürdigkeit des Inzestes, wie sie auch im internationalen Vergleich festzustellen ist.” (Abs. 50)

Geeignetheit und Erforderlichkeit

Den Einwand, die Vorschrift sei lückenhaft ausgestaltet und verfehle daher ihren Zweck, lässt das BVerfG nicht gelten. Der Gesetzgeber habe diesbezüglich einen “weiten Gestaltungsspielraum”, der ihn “im weiten Umfang zu Differenzierungen” berechtige (Abs. 54). Die Strafvorschrift sei auch erforderlich; “vormundschaftsgerichtliche und jugendwohlfahrtspflegerische Maßnahmen” seien “keine milderen Mittel gleicher Wirksamkeit” (Abs. 59).

Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit i.e.S.)

Nur drei Absätze braucht das Gericht für die Angemessenheitsprüfung, d.h. für die Abwägung zwischen betroffenen und geschützten Rechtsgütern. Bemerkenswert ist vor allem die Passage, in der das Gericht erklärt, warum das allgemeine Persönlichkeitsrecht nur geringfügig betroffen ist:

“Die Strafandrohung ist schließlich nicht unverhältnismäßig. Sie berührt nur einen schmalen Bereich der persönlichen Lebensführung. Es spricht viel dafür, dass aufgrund einer Inzestscheu nur wenige Geschwisterpaare überhaupt von dem Verbot in einer einschränkend spürbaren Weise betroffen sind. Die Strafandrohung – Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe – ist moderat, eine Mindeststrafe nicht vorgesehen.”(Abs. 60)

Nur wenige sind betroffen, die Strafandrohung ist moderat: Den Beschwerdeführer (2 1/2 Jahre Freiheitsstrafe) wird das sehr gefreut haben.

Und wo bleibt das Positive?

Wer sich von dieser “Nur-Wenige”-Argumentation erholen möchte, findet in der abweichenden Meinung des Richters Hassemer ein wenig Erbauung (Abs. 73ff.) – diese Passage ist länger als die Begründung der Senatsmehrheit. Zu der Frage, ob “eugenische Gesichtspunkte” ein legitimer Zweck sind, ist ihm dieser schöne Satz eingefallen:

“Der Gedanke eines strafrechtlichen Schutzes potentieller Nachkommen vor genetischen Schäden setzt zudem die absurde Abwägung des mutmaßlichen Interesses potentiell gezeugten Nachwuchses an einem Leben mit genetischen Defekten einerseits mit einem mutmaßlichen Interesse an der eigenen Nichtexistenz andererseits voraus. ” (Abs. 83)

“Mutmaßliches Interesse an der eigenen Nichtexistenz” – der hat sich wirklich geärgert.


“Sehr geehrte Frau/Herr Benjamin…”

13. March 2008

OK, ich hab’s begriffen. Im Beck-Blog herrscht eine vornehmere Diskussionskultur.


Oh my God, it’s a mirage, I’m telling y’all, it’s…

12. March 2008

Kabotage! Wieder ein neues Wort gelernt.


Keine Atempause

11. March 2008

“Making History”-Wochen beim BVerfG: Mischverwaltung erläutert, Grundrecht erfunden, und heute die Kennzeichenerfassung eingeschränkt. Mehr zum heutigen Urteil habe ich bei Telemedicus geschrieben.

Und demnächst? Vorratsdatenspeicherung.


Kennzeichen-Urteil, und jetzt?

11. March 2008

Diese Suchbegriffe sind heute auf meiner Seite gelandet:

kennz.jpg

Das Urteil zur Kennzeichenerfassung ist gefällt, aber was ist mit den anderen Bundesländern? Eine Frage, die offensichtlich nicht nur mich beschäftigt. Mein Beitrag dazu ist in Arbeit, das Ergebnis steht schon fest: 7:3. In fünf (weiteren) Ländern ist die Kennzeichenerfassung verfassungswidrig, in dreien (eher) nicht. Mehr dazu heute abend oder morgen.